Schonende Operationen, Ruhigstellen und
Verlagern der Eierstöcke
Operative Eingriffe wie die Verlegung der Eierstöcke bei Bestrahlungen und Operationen, die die Gebärmutter beziehungsweise Eierstöcke schonen, bezahlt in der Regel die Krankenkasse. In Einzelfällen wird auch eine Behandlung mit Antihormonen (GnRH-Analoga) zum Schutz der Keimzellen in den Eierstöcken übernommen. Dieses spezielle Verfahren ist nicht mit der Antihormontherapie zur Krebsbehandlung zu verwechseln, die zu den Regelleistungen der Krankenkassen gehört.
Kryokonservierung ist Kassenleistung
Im März 2019 hat der Bundestag einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Kostenübernahme der Kryokonservierung zum Fruchtbarkeitserhalt an Krebs erkrankter Patienten durch die gesetzlichen Krankenkassen regelt:
„Der Leistungsanspruch der künstlichen Befruchtung nach § 27a wird um die Möglichkeit der Kryokonservierung ergänzt, wenn aufgrund einer Erkrankung (z. B. einer Krebserkrankung oder einer rheumatologischen Erkrankung) und deren Behandlung mittels einer keimzellschädigenden Therapie die Gefahr der Unfruchtbarkeit besteht und eine Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder Keimzellgewebe erforderlich ist, um eine zukünftige künstliche Befruchtung mit Hilfe der kryokonservierten Ei- oder Samenzellen oder des kryokonservierten Keimzellgewebes zu ermöglichen.“
Zum 1. Juli 2021 trat eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) in Kraft, welche den Anspruch von gesetzlich Krankenversicherten auf die Leistung einer Kryokonservierung von Eizellen, Samenzellen oder Keimzellgewebe bei erkrankten Frauen bis 40 Jahren und Männern bis 50 Jahren neu regelt. Vorbereitung, Entnahme, Aufbereitung, Transport, Einfrieren, Lagerung und späteres Auftauen von Ei- oder Samenzellen und Keimzellen sind demnach vom Leistungsumfang der Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen umfasst. Um einen Leistungsanspruch geltend machen zu können, muss die behandelnde Fachärztin oder der Facharzt entscheiden, ob die Therapie keimzellschädigend sein kann. Vor Beginn der Kryokonservierung erfolgt zudem eine umfassende Beratung zu potenziellen Risiken, Erfolgschancen und psychosozialen Belastungen infolge der Maßnahmen. Die neue Gesetzeslage ist für die Betroffenen ein großer Schritt, denn zukünftig werden mehr an Krebs erkrankte Frauen und Männer die Option erhalten können, sich nach der Erkrankung einen Kinderwunsch zu erfüllen.
Zuschüsse zur künstlichen Befruchtung
Anders als die künftig vollständig übernommenen Kosten der Kryokonservierung bezuschussen die Krankenkassen die Verfahren der künstlichen Befruchtung nur eingeschränkt und unter bestimmten Bedingungen.
Weitere aktuelle Informationen zu finanziellen Hilfen bei der Kinderwunschbehandlung finden Sie auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
http://www.informationsportal-kinderwunsch.de