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Rückkehr ins Berufsleben

Nach einer Krebsdiagnose stellt sich im ersten Augenblick vor allem die Frage nach dem „Und jetzt?“. Ist der erste Schock nach der Diagnose vorüber, sollten sich Patient:innen neben Fragen der Therapie auch damit beschäftigen, wie es zukünftig im Berufsleben weitergehen kann. Der Weg dahin sollte noch während der Krankheits- und Therapiephase vorbereitet werden, damit ein Wiedereinstieg gut gelingt.

Nach oder mit Krebs zurück an den
Arbeitsplatz

Nach einer Krebsdiagnose stellt sich im ersten Augenblick vor allem die Frage nach dem „Und jetzt?“. Ist der erste Schock nach der Diagnose vorüber, sollten sich Patient:innen neben Fragen der Therapie auch damit beschäftigen, wie es zukünftig im Berufsleben weitergehen kann. Der Weg dahin sollte noch während der Krankheits- und Therapiephase vorbereitet werden, damit ein Wiedereinstieg gut gelingt.

Krebs tritt zwar häufiger bei älteren Menschen auf. Von manchen Krebsarten sind aber auch Jüngere betroffen, die mitten im Berufsleben stehen. Die Diagnose bedeutet im Job natürlich zunächst einen Einschnitt, wenn die Therapie in den Vordergrund rückt. Über 60 Prozent der Betroffenen steigen nach der Behandlung wieder ins Berufsleben ein.Deutsche Krebsgesellschaft (DKG). Krebs überstanden, zurück in den Beruf. Verfügbar unter https://www.krebsgesellschaft.de/onko-internetportal/basis-informationen-krebs/leben-mit-krebs/beratung-und-hilfe/krebs-ueberstanden-zurueck-in-den-beruf.html. Abgerufen am 30.05.2023. Für viele Patient:innen ist es psychologisch von großer Bedeutung, auch auf diese Weise zurück in den Alltag zu finden.

Bei manchen Patient:innen klappt der Wiedereinstieg ohne großen Aufwand, andere können Arbeitgeber:innen mit verschiedenen Möglichkeiten des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) unterstützen. Nach einem vertraulichen Gespräch, an dem unter Umständen auch der Betriebsrat und der Personalrat beziehungsweise in manchen Fällen ein Schwerbehindertenvertreter teilnimmt, lassen sich gemeinsam die geeigneten Maßnahmen bestimmten.

Mit Rehabilitation wieder zurück in den Beruf

Die medizinische Rehabilitation zielt darauf ab, eine mögliche Pflegebedürftigkeit abzuwenden oder zu beseitigen beziehungsweise die Patient:innen so zu stärken, dass sie in ihren Alltag zurückkehren können.

In der Regel können Betroffene im Anschluss an einen Klinikaufenthalt eine medizinische Rehabilitation, also eine Anschlussheilbehandlung, in Anspruch nehmen. Die Kosten dafür übernehmen in der Regel die Krankenkassen. Bestimmte Voraussetzungen müssen jedoch gegeben sein: Die Rehabilitation muss medizinisch notwendig sein. Dies ist bei Menschen mit einer Krebserkrankung normalerweise gegeben. Sie sollte direkt im Anschluss beziehungsweise innerhalb von 14 Tagen nach dem Klinikaufenthalt begonnen werden und die Patient:innen sollten belastbar sein.Deutsche Rentenversicherung. Onkologische Reha. Verfügbar unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinische-Reha/Onkologische-Reha/onkologische-reha.html. Abgerufen am 15.05.2023. Die Anschlussheilbehandlung muss vom behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin im Krankenhaus verordnet und mithilfe des sozialen Dienstes beantragt werden und dauert im Normalfall ca. drei Wochen.

Im Rahmen der Anschlussheilbehandlung wird eine „Belastungserprobung“Deutsche Rentenversicherung. Sozialmedizinisches Glossar. Verfügbar unter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/G0103.pdf?__blob=publicationFile&v=17. Abgerufen am 14.06.2023. durchgeführt. Dies dient der Einschätzung, ob und in welchem Umfang die Patient:innen den Anforderungen am Arbeitsplatz gerecht werden können. Auf Basis dieser Untersuchung kann entweder ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente oder auf eine Wiedereingliederung in den Beruf gestellt werden. Auch eine Arbeitstherapie kann eingeleitet werden, die die Betroffenen für bestimmte Arbeitsabläufe wieder fit macht. Innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Erstbehandlung können Betroffene zusätzlich an einer Nach- oder Festigungskur teilnehmen. Diese soll den Gesundheitszustand verbessern oder stabilisieren oder Funktionsstörungen, die im Zusammenhang mit der Krebserkrankung aufgetreten sind, behandeln. In der Regel muss der Antrag für die Nach- und Festigungskuren bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Weitere Informationen zu Ansprechpartnern.

Kündigung nach Krebserkrankung?

Während die Krankschreibung sofort nach der Diagnose den Arbeitgeber:innen vorgelegt werden muss, sind die Mitarbeiter:innen nicht verpflichtet, ihre Krebserkrankung als Grund offenzulegen. Die Entscheidung hängt von der individuellen Situation und nicht zuletzt auch vom persönlichen Vertrauensverhältnis ab. Manche Patient:innen sind in Sorge, dass ihnen der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin aufgrund möglicherweise langer Fehlzeiten oder mangelnder Belastbarkeit kündigen könnte. Die ist jedoch nur im Sonderfall möglich. Generell sind die Arbeitgeber:innen  an gesetzliche Vorschriften gebunden, die rechtlich nachprüfbare Gründe für eine Kündigung voraussetzen. Eine Kündigung aufgrund von Krankheit ist demnach im Rahmen „personenbedingter Gründe“ möglich, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:Conjus GmbH. Arbeitsrecht-Ratgeber. Personenbedingte Kündigung. Verfügbar unter: http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/kuendigung/content_03_05_02.html. Abgerufen am 14.06.2023.

  • Negative Gesundheitsprognose
    Zum Zeitpunkt der Kündigung gibt es objektive Anhaltspunkte dafür, dass zukünftig mit weiteren Erkrankungen und damit Fehlzeiten im bisherigen Umfang zu rechnen ist.
  • Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen
    Dies ist der Fall, wenn die Krankheit und die oben genannte negative Gesundheitsprognose der Arbeitnehmer:innen beispielsweise zu Störungen im Betriebsablauf oder zu deutlichen wirtschaftlichen Belastungen der Arbeitgeber:innen (zum Beispiel zusätzliche Lohnkosten) führen.
  • Interessenabwägung
    Es wird geprüft, ob die Einschränkungen, die Arbeitgeber:innen durch die Krankheit der Arbeitnehmer:innen entstehen, noch zumutbar sind.
    Akzeptieren die Arbeitnehmer:innen die Kündigung nicht, müssen sie innerhalb von drei Wochen, nachdem sie die schriftliche Kündigung erhalten haben, eine Kündigungsschutzklage einreichen. Andernfalls ist die Kündigung rechtsgültig.


Im Falle einer Kündigung ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu Rate zu ziehen, um die Möglichkeiten – beispielsweise Kündigungsschutzklage, gegebenenfalls Abfindung – zu eruieren und entsprechende Maßnahmen im rechtlich vorgegebenen Zeitrahmen einzuleiten.

Ausnahmen bilden Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeiter:innen und Beschäftigte mit Schwerbehinderung.Conjus GmbH. Arbeitsrecht-Ratgeber. Kündigungsschutz. Verfügbar unter: 28.06.2017.http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/kuendigung/content_03_04.html#a02. Abgerufen am 14.06.2023. In sogenannten Kleinbetrieben dürfen die Arbeitgeber:innen in der Regel jederzeit ordentlich und unter Einhaltung der vereinbarten Fristen kündigen. Dies kann auch ohne Angabe von Gründen geschehen.

Schwerbehinderte (Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent) unterstehen einem besonderen Schutz: Eine Kündigung ist nur mit Zustimmung des Integrationsamtes – eine Behörde, die für die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben zuständig ist – möglich.

Berufliche Rehabilitation -
Wiedereingliederung in das Berufsleben

Patient:innen, die die Voraussetzungen zur Wiedereingliederung in den Beruf – gut voranschreitende Genesung und Motivation zum Wiedereinstieg – erfüllen, haben die Möglichkeit, berufliche Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Mit diesen „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“Deutsche Rentenversicherung, Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation). Verfügbar unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/G0130.html. Abgerufen am 14.06.2023. unterstützen die Behörden Menschen mit Tumorerkrankungen darin, wieder arbeitsfähig zu werden. Diese Maßnahmen umfassen Hilfen, einen Arbeitsplatz zu finden oder zu halten, finanzielle Zuschüsse sowie Trainings- und Bildungsangebote. Darüber hinaus gibt es umfassende Ergänzungsleistungen, die darauf abzielen, die Rahmenbedingungen für die Patient:innen zu optimieren, die wieder arbeiten möchten. Dazu zählen unter anderem die Kraftfahrzeughilfe, Fahrtkostenbeihilfe, Ausrüstungsbeihilfe, Wohnungshilfen oder Kinderbetreuungskosten.Deutsche Rentenversicherung. Berufliche Rehabilitation. Verfügbar unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Berufliche-Reha/berufliche-reha.html. Abgerufen am 14.06.2023. Zu beachten ist jedoch, dass all dies Ermessensleistungen sind, die im Einzelfall gewährt werden.

Mehr Informationen dazu bietet die Deutsche Rentenversicherung.

Stufenweise WiedereingliederungSozialverband VDK, Stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben. Verfügbar unter: https://www.vdk.de/hamburg/pages/69806/nach_langer_krankheit_zurueck_in_den_beruf.

Patient:innen können im Rahmen eines Stufenplans Schritt für Schritt wieder in den Arbeitsalltag einsteigen. Dieser Stufenplan wird vom behandelnden Arzt oder Ärztin oder Betriebsarzt und Betriebsärztin gemeinsam mit den Patient:innen entwickelt und ist vom Unternehmen zu organisieren und umzusetzen. Voraussetzung für die Entwicklung eines Stufenplans ist, dass die Mitarbeiter:innen mehr als sechs Wochen innerhalb der letzten zwölf Monate arbeitsunfähig krank waren und dass sie – laut ärztlicher Aussage – ihre Arbeit zumindest teilweise verrichten können. Dies bietet den Betroffenen und dem Unternehmen die Möglichkeit, die Arbeitnehmer:innen langsam wieder ins Berufsleben einzugliedern. Die Arbeitgeber:innen sind  für den Zeitraum der Wiedereingliederung nicht zu einer Zahlung verpflichtet. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Generell besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Vereinbarung eines Stufenplans – weder für die Arbeitgeber:innen noch für die Arbeitnehmer:innen. Eine Verweigerung kann jedoch gegebenenfalls Folgen im Rahmen eines Rechtsstreits zum Beispiel bei Kündigung haben.

LINK TIPP: Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs

Die Stiftung setzt sich für junge Erwachsene mit Krebs im Alter von 18-39 Jahre ein. Im JUNGEN KREBSPORTAL bietet sie schnellen und kostenlosen Kontakt zu medizinischen Expertinnen und Experten an. Diese beraten auch bei Fragen zu Ausbildung, Studium und Wiedereinstieg in den Beruf.